Juristischer Beistand bei Behandlungsfehlern.

Ich berate Sie zu Ihrem Recht.

Jede Ärztin und jeder Arzt hat gegenüber Patientinnen und Patienten eine Sorgfaltspflicht. Das Arzthaftungsrecht greift, sobald diese Sorgfaltspflicht verletzt wird, beispielsweise durch mangelnde Aufklärung oder einen Behandlungsfehler. Sind Sie von einem Gesundheits- oder Personenschaden betroffen, bin ich an Ihrer Seite und fange Sie auf. Denn ich weiß aus meiner jahrelangen Erfahrung als Fachanwältin, wie schnell das Leben aus den Fugen geraten kann. Genauso weiß ich, wie man mit der richtigen Strategie zurück ins Leben kommt und begleite Sie kompetent auf diesem Weg!

Typische Fehler im Bereich der Arzthaftung sind:

  • Befunderhebungsfehler
  • Aufklärungsfehler
  • Diagnosefehler
  • Operationsfehler
  • Fehler bei der Entlassung 

Vertrauen Sie sich mir und meiner Expertise an!
Tel.: 05803 - 987 103 8

Jedes Schicksal ist anders.

Sie stehen als Mensch im Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Daher nehme ich Anteil an Ihrem Schicksal, höre genau zu und zeige Ihnen, was möglich ist. Gemeinsam mit Ihnen prüfe ich den Behandlungsablauf, auf dessen Grundlage ein Gutachten erstellt wird. Nach Erarbeitung aller Schadenspositionen widme ich mich der außergerichtlichen Durchsetzung, stehe im Ernstfall aber auch vor Gericht für Sie ein. So lege ich die Basis für Ihren persönlichen Weg zurück ins Leben.