Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.03.2020
– VI ZR 316/19 –
BGH: Krankenhausbetreiberin muss nach fehlerhafter Geburt behinderungsbedingte Mehrkosten einer Urlaubsreise tragen
Mehrkosten nicht umfasst von Schmerzensgeld
Ist ein Kind aufgrund einer fehlerhaften Geburt schwer behindert und entstehen dadurch für eine Urlaubsreise Mehrkosten, so muss dafür eine Krankenhausbetreiberin aufkommen, wenn sie sich zur Übernahme von Pflege- und Betreuungskosten verpflichtet hat. Die behinderungsbedingten Mehrkosten einer Reise sind nicht bereits durch das Schmerzensgeld abgegolten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.